§57a-Überprüfung
Wir wissen, wie wichtig Zeit und Geld ist. Daher erinnern wir dich rechtzeitig an die "Pickerlüberprüfung". Am besten vereinbare einen Termin mit uns und wir führen die §57a-Überprüfung für dein Fahrzeug durch. Zum vereinbarten Zeitpunkt holst du deinen SEAT wieder ab.
Pickerl Intervalle
Für PKWs in Österreich gilt die 3-2-1 Regelung. So ist die erste §57a Begutachtung 3 Jahre nach Erstanmeldung des Fahrzeugs, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und ab dann jährlich vorgeschrieben.
Was wird bei einer 57a-Begutachtung überprüft?
- Ausrüstung
- Beleuchtungs- und Warneinrichtungen
- Sicherheitseinrichtungen
- Fahrgestell und Karosserie
- Reifen und Räder
- Motor
- Bremsen
Inspektion
Mit 130 km/h über die Autobahn, ein Kaltstart bei -10° im Schiurlaub oder bei +40° Richtung Süden ans Meer? Für uns selbstverständlich, aber eine Herausforderung für dein Fahrzeug. Nur Technik, die regelmäßig von Spezialisten gewartet wird kann diese Anforderungen bestehen. Informiere dich hier über die Inspektion für dein SEAT Modell.